Allgemeine Geschäftsbedingungen
Präambel
Die IFRIC UG, Messerschmittstraße 10, 86825 Bad Wörishofen, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Memmingen unter der Nummer HRB 27070 (“IFRIC”), betreibt eine Plattform (“IFRIC-Plattform”), die es fertigenden Unternehmen ermöglicht, digitale Produktpässe zu erstellen und Zertifikate zu generieren, welche die Authentizität dieser Produktpässe sowie die Identität des ausstellenden Unternehmens belegen.
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Geltungsbereich & Form
- Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (“AGB”) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der IFRIC UG (“IFIRC”), und deren Kunden (“Kunde“). Die AGB gelten nur, wenn der Kunde Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
- Auf das Vertragsverhältnis der Parteien findet, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, Dienstvertragsrecht Anwendung. Sofern nichts anderes vereinbart, gelten die AGB in der zum Zeitpunkt der Bestellung des Kunden gültigen bzw. jedenfalls in der ihm zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige künftige Verträge, ohne dass in jedem Einzelfall wieder auf sie hingewiesen werden müsste.
- Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als ihrer Geltung ausdrücklich durch IFRIC zugestimmt wurde. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn IFRIC in Kenntnis der AGB des Kunden die Lieferung an ihn vorbehaltlos ausführt.
- Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung von IFRIC maßgebend.
- Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Kunden in Bezug auf den Vertrag (z.B. Fristsetzung, Mängelanzeige, Rücktritt oder Minderung), sind in Schrift- oder Textform (z.B. Brief, E-Mail, Telefax) abzugeben. Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweise insbesondere bei Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden bleiben unberührt.
- Sämtliche Angebote von IFRIC sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch, wenn dem Kunden Kataloge, technische Dokumentationen, sonstige Produktbeschreibungen oder Unterlagen – auch in elektronischer Form – überlassen werden.
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Vertragsgegenstand und Leistung
- Gegenstand des Vertrags ist die zeitweise Überlassung der nachfolgend näher definierten IFRIC-Plattform und damit verbundenen, ebenfalls nachfolgend näher definierten weiteren Leistungen durch IFRIC an den Kunden zur Nutzung über eine Datenfernverbindung gegen Entgelt.
- Die IFRIC-Plattform ermöglicht es Unternehmen, digitale Produktpässe (DPPs) für ihre Produkte zu erstellen. Jeder digitale Produktpass wird mit einer Global Unique ID versehen, die das Produkt eindeutig identifiziert und in Industrie 4.0 Datenräumen verwendet werden kann, um die digitale Identität der Produkte zu gewährleisten.
- Optional können Unternehmen eine Zertifizierung der digitalen Produktpässe oder des Unternehmens selbst beantragen. Diese Zertifikate, die die Authentizität der digitalen Produktpässe belegen, werden in der Blockchain gespeichert und sind öffentlich einsehbar. Die Zertifizierung ist eine gesonderte Leistung und erfolgt gegen ein zusätzliches Entgelt.
- Der Anwendungsbereich und der Funktionsumfang der Plattform sowie die technischen und organisatorischen Voraussetzungen für deren Nutzung (z.B. die erforderliche Bandbreite der Datenfernverbindung) sind unter www.ifric.org/specs (“Spezifikationen”) näher definiert. IFRIC stellt die Plattform über das Internet bereit, wobei die Nutzung durch den Kunden auf die vertraglich festgelegten Rechte beschränkt ist. Andere Verwertungshandlungen, insbesondere die Nutzung durch und für Dritte ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von IFRIC, sind nicht gestattet.
- Das Urheberrecht, Patentrechte, Markenrechte und alle sonstigen Schutzrechte an der Plattform und den von IFRIC überlassenen oder zugänglich gemachten Inhalten stehen ausschließlich IFRIC zu. Änderungen, Löschungen oder Unterdrückungen von Urheberrechtsvermerken, Warenzeichen und Produktkennzeichnungen sind unzulässig.
- Eine auf die individuellen Bedürfnisse des Kunden zugeschnittene Anpassung oder Erweiterung der Plattform ist nicht Bestandteil dieses Vertrags, kann jedoch gegen Entgelt gesondert vereinbart werden. Dies umfasst auch die Integration von ERP-Systemen des Kunden. Sollte noch keine Schnittstelle zwischen dem ERP-System des Kunden und IFRIC bestehen, bietet IFRIC gegen zusätzliches Entgelt die Entwicklung einer entsprechenden Schnittstelle an.
- IFRIC behält sich das Recht vor, die Plattform jederzeit zu aktualisieren und weiterzuentwickeln, insbesondere aufgrund gesetzlicher Änderungen, technischer Entwicklungen oder zur Verbesserung der IT-Sicherheit. IFRIC wird dabei die berechtigten Interessen des Kunden angemessen berücksichtigen und notwendige Updates rechtzeitig ankündigen. Im Falle einer wesentlichen Beeinträchtigung der Interessen des Kunden steht diesem ein Sonderkündigungsrecht zu.
- Sofern nicht anders vereinbart, stellt IFRIC dem Kunden lediglich eine Benutzerdokumentation als Online-Hilfe oder als PDF-Handbuch zur Verfügung. Weitergehende Dokumentation, Schulungs- oder Einweisungsleistungen sind gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.
- Der Kunde erhält die für die Nutzung der Plattform erforderlichen Zugangsdaten (Benutzername und Passwort), die nicht an Dritte weitergegeben werden dürfen.
- IFRIC wird regelmäßige Wartungen an der Plattform durchführen und den Kunden rechtzeitig über geplante Wartungen informieren. Wartungsarbeiten finden in der Regel außerhalb der Geschäftszeiten des Kunden statt, es sei denn, zwingende Gründe erfordern eine sofortige Wartung.
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Support
IFRIC richtet für Anfragen des Kunden zu Funktionen der Software einen Support- Service ein. Anfragen können per E-Mail oder die IFRIC Plattform gestellt werden. Die Anfragen werden in zeitlicher Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet.
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Mitwirkungspflicht des Kunden
- Für die Nutzung der IFRIC-Plattform ist es erforderlich, dass der Kunde alle für die Erstellung und Zertifizierung der digitalen Produktpässe notwendigen Daten rechtzeitig und in einem geeigneten Format zur Verfügung stellt. Dies umfasst insbesondere Produktinformationen und Unternehmensdaten, die zur Erstellung und Authentifizierung des digitalen Produktpasses und zur Verifizierung der digitalen Identität benötigt werden. Sollte der Kunde nicht in der Lage sein, die erforderlichen Daten bereitzustellen, bietet IFRIC an, ihn gegen Entgelt dabei zu unterstützen oder die Daten auf Basis einer gesonderten Vereinbarung zu ermitteln.
- Der Kunde hat die ihm übermittelten Zugangsdaten zur IFRIC-Plattform sicher vor dem Zugriff Dritter zu schützen und sicherzustellen, dass die Nutzung nur im vertraglich vereinbarten Umfang erfolgt. Ein unberechtigter Zugriff ist IFRIC unverzüglich mitzuteilen.
- Es obliegt dem Kunden, eine funktionsfähige und den technischen Anforderungen der IFRIC-Plattform entsprechende IT-Infrastruktur bereitzustellen, insbesondere im Hinblick auf die Datenfernverbindung sowie die Integration seines ERP-Systems, sofern eine Anbindung vorgesehen ist. Sofern ein ERP-System noch keine Schnittstelle zur IFRIC-Plattform hat, kann IFRIC diese auf Basis einer gesonderten Vereinbarung entgeltlich erstellen.
- Der Kunde ist dafür verantwortlich, sein IT-System und die mit der IFRIC-Plattform verbundenen Systeme gegen Viren, Schadsoftware und unberechtigte Zugriffe zu schützen und den Stand der Technik entsprechende Maßnahmen (z. B. Firewalls, Virenschutz) zu ergreifen. Die Nutzung der IFRIC-Plattform über ungeschützte oder private Endgeräte ist untersagt.
- Es liegt in der Verantwortung des Kunden, regelmäßige und angemessene Datensicherungen vorzunehmen, um den Verlust von Daten zu verhindern, die im Zusammenhang mit der Nutzung der IFRIC-Plattform stehen.
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Entgelt, Fälligkeit und Verzug
- Die Vergütung für die Nutzung der IFRIC-Plattform richtet sich nach den jeweils geltenden Abonnementstufen (“Tiers”), die aus der aktuellen Preisliste von IFRIC hervorgehen, und versteht sich, soweit nicht anders vereinbart, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Abrechnung erfolgt monatlich, je nach ausgewähltem Abonnement.
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Die IFRIC-Plattform bietet verschiedene Abonnementstufen, darunter:
- Eine kostenlose Stufe (“Basic-Tier”), bei der der Kunde 1 GB Speicher und die Erstellung von bis zu 10 Produktmodellen nutzen kann. In dieser Stufe sind monatlich bis zu 10 DPP-Zertifikate pro Monat enthalten.
- Eine kostenpflichtige Stufe (“Premium-Tier”), welche dem Kunden bis zu 100 Produktmodelle, 100 GB Speicherplatz und 250 monatlich erstellbare Zertifikate zur Verfügung stellt. Die Anbindung von ERP-Systemen ist ebenfalls inbegriffen.
- Eine kostenpflichtige Stufe (“Enterprise-Tier”), welche dem Kunden eine unbegrenzte Anzahl an Produktmodellen, 500 GB Speicherplatz und 1.000 monatlich erstellbare Zertifikate zur Verfügung stellt. Ebenfalls sind die Ausstellung eines Unternehmenszertifikats sowie die Anbindung von ERP-Systemen inbegriffen.
- Weitere Zertifikate oder zusätzlicher Speicherplatz können gegen Entgelt zugebucht werden.
- Nicht genutzte Zertifikate verfallen nicht, solange das Abonnement einer kostenpflichtigen Stufe aktiv ist und können in den nächsten Monat übertragen werden. Wird das Abonnement jedoch gekündigt, verfallen alle nicht verwendeten Zertifikate am Ende der Vertragslaufzeit.
- Die monatliche Vergütung wird für den jeweiligen Monat im Voraus am 3. Werktag eines jeden Monats fällig. Im ersten Monat der Nutzung wird die Vergütung mit vollständiger Bereitstellung der IFRIC-Plattform fällig.
- Bei Zahlungsverzug gelten Verzugszinsen in Höhe von neun Prozent (9%) über dem jeweils gültigen Basiszinssatz.
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Anpassung von Entgelt und Leistung
- IFRIC behält sich das Recht vor, die Preise für die Nutzung der Plattform sowie den Leistungsumfang der jeweiligen Abonnementstufen jederzeit zu ändern, um auf Marktveränderungen, technische Entwicklungen, oder andere wesentliche Umstände zu reagieren.
- Änderungen der Preise oder des Leistungsumfangs werden dem Kunden mindestens sechs (6) Wochen vor ihrem Inkrafttreten schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt. Sofern der Kunde der Preisänderung nicht innerhalb von vier (4) Wochen nach Erhalt der Mitteilung widerspricht, gilt die Änderung als akzeptiert.
- Im Falle eines Widerspruchs hat der Kunde das Recht, das Vertragsverhältnis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Preisänderung oder Anpassung des Leistungsumfangs zu kündigen.
- iFric wird die berechtigten Interessen der Kunden bei Anpassungen angemessen berücksichtigen und sicherstellen, dass wesentliche Verschlechterungen des Leistungsumfangs ausgeschlossen sind, es sei denn, sie sind zwingend erforderlich (z.B. aufgrund gesetzlicher Vorgaben, technischer Entwicklungen oder Marktveränderung).
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Vertragslaufzeit und Kündigung
- Die Vertragslaufzeit ergibt sich aus den Vereinbarungen der Parteien. Soweit die Parteien keine Regelung zur Laufzeit treffen, werden Verträge auf unbestimmte Zeit geschlossen und können von beiden Parteien mit einer Kündigungsfrist von zwei Wochen zum Monatsende gekündigt werden. (Welche Kündigungsfristen sollen gelten?)
- Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
- Die ordentliche Kündigung kann über das Nutzerkonto erfolgen. Die außerordentliche Kündigung bedarf in jedem Fall der Schriftform.
- Der Kunde kann nach Beendigung des Vertragsverhältnisses eine Herausgabe von auf Servern von IFRIC befindlichen Daten des Kunden bis spätestens 30 Tage nach Beendigung des Vertragsverhältnisses verlangen. IFRIC weist darauf hin, dass nach Ablauf der vorgenannten Frist Daten unter Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen gelöscht bzw. anonymisiert oder pseudonymisiert werden können.
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Maintenance
- IFRIC leistet Gewähr für die Aufrechterhaltung der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit der Plattform während der Vertragslaufzeit sowie dafür, dass einer vertragsgemäßen Nutzung der Plattform keine Rechte Dritter entgegenstehen. Der Lizenzgeber wird auftretende Sach- und Rechtsmängel an der Mietsache in angemessener Zeit beseitigen. Der Lizenzgeber genügt seiner Pflicht zur Nachbesserung auch, indem er mit einer automatischen Installationsroutine versehene Updates auf seiner Homepage zum Download bereitstellt und dem Lizenznehmer Support zur Lösung etwa auftretender Installationsprobleme anbietet.
- Der Kunde ist verpflichtet, IFRIC Mängel an der Plattform nach deren Entdeckung unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Bei Sachmängeln erfolgt dies unter Beschreibung der Zeit des Auftretens der Mängel und der näheren Umstände.
- Die Instandhaltungspflicht umfasst keine Störungen oder Schäden, die durch die Hardware oder Netzwerkinfrastruktur des Kunden verursacht wurden.
- Die Gewährleistung für nur unerhebliche Minderungen der Tauglichkeit der Leistung wird ausgeschlossen. Die verschuldensunabhängige Haftung gem. § 536a Abs. 1 BGB für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorlagen, ist ausgeschlossen.
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Haftung und Freistellung
- Die Nutzung der IFRIC-Plattform im Rahmen des kostenlosen Tiers erfolgt unentgeltlich und die Haftung von IFRIC richtet sich insoweit nach Schenkungsrecht. IFRIC haftet daher ausschließlich für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Im Falle der groben Fahrlässigkeit ist die Haftung für mittelbare Schäden und Folgeschäden (insbesondere Betriebsunterbrechungen, Produktionsstillstände, entgangenen Gewinn und vergebliche Aufwendungen) ausgeschlossen.
- Für zahlungspflichtige Abonnementstufen (Premium und Enterprise) haftet IFRIC nach Maßgabe
der folgenden Bestimmungen:
- IFRIC haftet unbeschränkt für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig von IFRIC, seinen gesetzlichen Vertretern oder leitenden Angestellten verursacht wurden, sowie für vorsätzlich verursachte Schäden sonstiger Erfüllungsgehilfen.
- IFRIC haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder fahrlässig verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit durch IFRIC, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
- IFRIC haftet für Schäden aufgrund fehlender zugesicherter Eigenschaften bis zu dem Betrag, der vom Zweck der Zusicherung umfasst war und der für IFRIC bei Abgabe der Zusicherung erkennbar war.
- IFRIC haftet für Produkthaftungsschäden nach den Regelungen des Produkthaftungsgesetzes.
- IFRIC haftet für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) durch IFRIC, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Kardinalpflichten sind die wesentlichen Pflichten, die die Grundlage des Vertrags bilden und auf deren Erfüllung der Kunde vertrauen darf. Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt.
- Die Haftung von IFRIC für Schäden aus der Verletzung datenschutzrechtlicher Bestimmungen erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen.
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- Bei Abonnements der Premium- und Enterprise-Stufen übernimmt IFRIC keine Haftung für Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung der Plattform, fehlerhafte Dateneingaben oder die fehlerhafte Anbindung von Drittanbietersoftware (z.B. ERP-Systemen) entstehen, es sei denn, IFRIC hat diese Schäden grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht.
- Die Haftung von IFRIC für den Verlust von Daten ist auf den Betrag begrenzt, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Sicherung der Daten durch den Kunden zur Wiederherstellung der verlorenen Daten erforderlich wäre. Diese Begrenzung gilt nicht bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz durch IFRIC.
- Sofern die IFRIC-Plattform Dienstleistungen oder Funktionen von Drittanbietern integriert (z.B. ERP-Anbindungen), übernimmt IFRIC keine Haftung für die Verfügbarkeit, Funktionsfähigkeit oder Fehlerfreiheit dieser Dienste, es sei denn, IFRIC hat diese Integrationen grob fahrlässig oder vorsätzlich fehlerhaft implementiert.
- Der Kunde stellt IFRIC von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die gegen IFRIC aufgrund einer rechtswidrigen Nutzung der Plattform durch den Kunden erhoben werden. Dies gilt insbesondere für Ansprüche, die aus der Verletzung von Urheber-, Datenschutz- oder Wettbewerbsrechten resultieren.
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Haftung des Kunden und Verantwortlichkeit für bereitgestellte Informationen
- IFRIC überprüft, validiert oder gewährleistet nicht die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Rechtmäßigkeit von Informationen, Behauptungen oder Daten, die vom Kunden bei der Erstellung oder Veröffentlichung digitaler Produktpässe bereitgestellt werden. Der Kunde trägt die volle Verantwortung dafür, dass alle bereitgestellten Informationen wahrheitsgemäß, korrekt und im Einklang mit den geltenden Gesetzen, Vorschriften und Branchenstandards stehen.
- IFRIC haftet nicht für falsche oder irreführende Informationen, Behauptungen oder Darstellungen des Kunden in Bezug auf dessen Produkte, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Zertifizierungen, Abzeichen, Logos oder Marken, die die Einhaltung spezifischer Standards oder Vorschriften implizieren (z. B. Bio-, Vegan- oder Fair-Trade-Zertifizierungen). Der Kunde ist allein dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass er berechtigt ist, solche Zertifizierungen zu verwenden und die geltenden Bedingungen und Vorgaben der jeweiligen Zertifizierungsstellen einzuhalten.
- Jeder Missbrauch von Zertifizierungen, Logos oder Abzeichen, einschließlich der Darstellung unbefugter Ansprüche oder Symbole in digitalen Produktpässen, liegt in der alleinigen Verantwortung des Kunden. IFRIC lehnt jegliche Haftung für Schäden, Strafen oder Ansprüche ab, die aus einem solchen Missbrauch entstehen.
- Der Kunde stellt IFRIC von sämtlichen Ansprüchen, Schäden, Verlusten, Verbindlichkeiten, Kosten und Ausgaben (einschließlich Anwaltskosten) frei, die sich aus oder im Zusammenhang mit Folgendem ergeben:
- Falschen, irreführenden oder rechtswidrigen Informationen, die in digitalen Produktpässen bereitgestellt werden.
- Unbefugter Nutzung oder Darstellung von Zertifizierungen, Abzeichen oder Logos.
- Verstößen gegen geltende Gesetze, Vorschriften oder Rechte Dritter, die aus den Aktivitäten des Kunden auf der IFRIC-Plattform resultieren.
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Sicherungsmaßnahmen und Auditrecht
- Sicherungsmaßnahmen Der Kunde ist verpflichtet, die IFRIC-Plattform sowie die Zugangsdaten für den Onlinezugriff durch angemessene technische und organisatorische Maßnahmen vor dem Zugriff durch unbefugte Dritte zu schützen. Hierzu gehört insbesondere die Verwahrung von Zugangsdaten an einem sicheren Ort, die Nutzung von sicheren Passwörtern sowie die Einhaltung der IT-Sicherheitsvorgaben von IFRIC. Der Kunde darf Zugangsdaten weder an unbefugte Dritte weitergeben noch die Plattform in einer Weise nutzen, die gegen die vertraglichen Vereinbarungen verstößt. Dies gilt für alle Abonnementstufen, unabhängig davon, ob es sich um ein kostenloses oder kostenpflichtiges Abonnement handelt.
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IFRIC ist berechtigt, den ordnungsgemäßen und vertragsgemäßen Einsatz der Plattform
durch den Kunden zu überprüfen. Insbesondere darf überprüft werden, ob der Kunde die Plattform
im Rahmen der erworbenen Abonnementstufe qualitativ und quantitativ nutzt.
Hierzu wird der Kunde IFRIC auf Verlangen hin Auskunft erteilen, relevante Dokumente und
Unterlagen zur Verfügung stellen und Einsicht in die Hardware- und Softwareumgebung gewähren.
IFRIC darf die Prüfung selbst durchführen oder durch einen zur Verschwiegenheit verpflichteten
Dritten, wie eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, vornehmen lassen.
Sollte sich bei einer Überprüfung herausstellen, dass die Plattform über das vereinbarte Maß hinaus genutzt wurde (z.B. Überschreitung der Speichergrenzen, Erstellen zusätzlicher Produktzertifikate oder Modelle), und zwar um mehr als 5 % oder anderweitig nicht-vertragsgemäß, trägt der Kunde die Kosten der Prüfung. Andernfalls übernimmt IFRIC die Kosten. - Verstößt der Kunde gegen die oben genannten Bestimmungen, werden sämtliche im Rahmen dieses Vertrags erteilten Nutzungsrechte sofort unwirksam und fallen automatisch an IFRIC zurück. In diesem Fall ist der Kunde verpflichtet, die Nutzung der Plattform unverzüglich und vollständig einzustellen und etwaige zusätzliche Gebühren für nicht-vertragsgemäße Nutzung zu entrichten. Die Geltendmachung weiterer Schadensersatzansprüche durch IFRIC bleibt vorbehalten.
- Beide Parteien verpflichten sich, alle anwendbaren rechtlichen Bestimmungen, einschließlich Datenschutzgesetze und behördliche Anordnungen, einzuhalten. Etwaige zur Erbringung der Leistungen erforderlichen Genehmigungen sind rechtzeitig einzuholen und Mitteilungen an Behörden sind durch die jeweilige Partei auszuführen, die dafür verantwortlich ist.
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Vertrauliche Informationen
- Die Parteien erkennen an, dass im Rahmen der Nutzung der IFRIC-Plattform jede Partei mit vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei in Berührung kommen kann. Vertrauliche Informationen umfassen insbesondere, aber nicht ausschließlich, Informationen über Forschung und Entwicklung, Produkt- und Geschäftspläne, technische Daten von Produkten, Zertifikate, sowie jegliche Informationen, die nicht öffentlich zugänglich sind und deren Offenlegung nachteilige Auswirkungen auf die offenlegende Partei haben könnte.
- Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen, die sie während der Vertragslaufzeit oder danach erhalten, vertraulich zu behandeln und ohne die ausdrückliche Zustimmung der offenlegenden Partei weder offenzulegen noch anderweitig zu nutzen, es sei denn, dies ist zur Vertragserfüllung notwendig. Diese Verpflichtung gilt für die Dauer des Vertrags und für einen Zeitraum von zwei (2) Jahren nach dessen Beendigung. Alle vertraulichen Informationen verbleiben im Eigentum der offenlegenden Partei.
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Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt nicht für Informationen:
- die der empfangenden Partei bereits bekannt oder öffentlich zugänglich sind, bevor sie von der offenlegenden Partei offengelegt wurden;
- die ohne Verstoß gegen diesen Vertrag öffentlich bekannt werden oder für die Allgemeinheit zugänglich sind;
- die aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Vorgaben oder auf Anordnung eines Gerichts offengelegt werden müssen.
- Nach Beendigung der Vereinbarung verpflichtet sich die empfangende Partei, alle Materialien, die vertrauliche Informationen enthalten, unverzüglich an die offenlegende Partei zurückzugeben oder zu vernichten, es sei denn, gesetzliche Aufbewahrungspflichten verlangen etwas anderes. Dies gilt für alle physischen oder digitalen Materialien, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Dokumente, Aufzeichnungen, Software oder andere Materialien in jeglicher Form.
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Kundendaten und Datenschutz
- Im Rahmen der Nutzung der IFRIC-Plattform und der Bereitstellung der vertraglichen Leistungen können personenbezogene Daten des Kunden oder seiner Nutzer verarbeitet werden. IFRIC stellt sicher, dass bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung dieser Daten die jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere die DSGVO, eingehalten werden.
- Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Umfang der zur Durchführung des Vertragsverhältnisses erforderlichen Zwecke erhoben, verarbeitet und genutzt. Dies kann insbesondere, aber nicht ausschließlich, die Nutzung von Kundendaten für die Bereitstellung der digitalen Produktmodelle, Zertifikate und ERP-Integrationen umfassen. IFRIC verarbeitet personenbezogene Daten gemäß den Weisungen des Kunden und wird den Kunden unverzüglich informieren, wenn eine Weisung nach Einschätzung von IFRIC gegen datenschutzrechtliche Vorschriften verstößt.
- Sofern für die Durchführung des Vertragsverhältnisses eine Einwilligung erforderlich ist, holt IFRIC diese im Vorfeld ein. Wenn die Datenverarbeitung im Auftrag des Kunden erfolgt, schließen die Parteien eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO ab. Der Kunde bleibt der Verantwortliche im Sinne des Datenschutzrechts und IFRIC der Auftragsverarbeiter.
- Die im Rahmen des Vertragsverhältnisses erhobenen personenbezogenen Daten werden nur so lange gespeichert, wie dies für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten erforderlich ist oder wie es gesetzliche Aufbewahrungspflichten vorschreiben. Nach Ablauf dieser Fristen werden die Daten unverzüglich gelöscht oder anonymisiert, es sei denn, eine weitere Verarbeitung ist gesetzlich zulässig.
- Kunden und Nutzer haben das Recht, jederzeit Auskunft über die von IFRIC gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen, sowie deren Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung zu fordern. Diese Rechte können gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ausgeübt werden. IFRIC verpflichtet sich, auf entsprechende Anfragen zeitnah zu reagieren.
- IFRIC ergreift technische und organisatorische Maßnahmen, um die personenbezogenen Daten seiner Kunden und Nutzer vor unbefugtem Zugriff, Verlust oder Manipulation zu schützen. Die Maßnahmen werden regelmäßig überprüft und an den Stand der Technik angepasst.
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Höhere Gewalt (Force Majeure)
- Wenn und solange ein Ereignis höherer Gewalt (“Force Majeure”) vorliegt, sind beide Parteien von ihren vertraglichen Leistungspflichten, einschließlich der Bereitstellung der IFRIC-Plattform und der damit verbundenen Dienstleistungen, temporär befreit. Dies gilt, solange die Auswirkungen des Ereignisses anhalten.
- Als höherer Gewalt gilt ein von außen eintretendes, unvorhersehbares und unbeherrschbares Ereignis, das die Parteien auch mit größter Sorgfalt nicht abwenden können. Dazu zählen insbesondere Naturkatastrophen (wie Erdbeben, Überschwemmungen), staatliche Maßnahmen, Streiks, Krieg, Terroranschläge, Cyberangriffe, Ausfälle der Internet-Infrastruktur oder andere unvorhersehbare und unvermeidbare Ereignisse, die außerhalb des Einflussbereichs der Parteien liegen.
- Dauert ein Force Majeure-Ereignis länger als drei Monate ununterbrochen an und ist keine einvernehmliche Anpassung des Vertrags möglich, sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen. In diesem Fall sind etwaige im Voraus gezahlte Entgelte für Leistungen, die aufgrund der höheren Gewalt nicht erbracht werden konnten, anteilig zurückzuerstatten.
- Die von einem Force Majeure-Ereignis betroffene Partei hat die andere Partei unverzüglich schriftlich oder elektronisch über das Eintreten und die voraussichtliche Dauer des Ereignisses zu informieren.
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Schlussbestimmungen
- Für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag oder dessen Durchführung ergeben, gilt der Sitz von IFRIC als ausschließlicher Gerichtsstand, soweit der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben unberührt. Dieser Vertrag unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das UN-Kaufrecht (CISG) ist ausgeschlossen.
- IFRIC ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen aus sachlich gerechtfertigten Gründen (z. B. Änderungen der Rechtsprechung, Gesetzeslage oder Marktbedingungen) mit einer angemessenen Frist zu ändern. Kunden werden über geplante Änderungen spätestens zwei Wochen vor Inkrafttreten per E-Mail informiert. Sofern der Kunde nicht innerhalb der Frist widerspricht, gelten die Änderungen als angenommen. Im Falle eines Widerspruchs behält sich IFRIC das Recht vor, den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung zu kündigen. Kunden werden in der Änderungsmitteilung über die Folgen des Widerspruchs oder dessen Ausbleiben informiert.
- Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.
- Der Kunde wird IFRIC bei der Durchführung des Vertrages nach besten Kräften unterstützen, insbesondere durch rechtzeitige Bereitstellung aller erforderlichen Informationen und Daten. Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung des Kunden berechtigen IFRIC zur Anpassung der vertraglichen Leistungen oder Fristen.
- Der Kunde ist nicht berechtigt, ohne vorherige schriftliche Zustimmung von IFRIC Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf Dritte zu übertragen. IFRIC behält sich das Recht vor, den Vertrag mit dem Kunden auf ein verbundenes Unternehmen zu übertragen.
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Daten sind der Treibstoff der 4. industriellen Revolution. Aber damit dieses Konzept funktioniert, muss der Datenaustausch sicher erfolgen und die volle Kontrolle über Ihre Daten in Ihren Händen bleiben.
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